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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08 ER (https://dejure.org/2009,7662)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.02.2009 - L 3 KA 98/08 ER (https://dejure.org/2009,7662)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 ER (https://dejure.org/2009,7662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    (Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung über § 103 Abs 7 SGB 5 - Anordnung der sofortigen Vollziehung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Entscheidung über den Sofortvollzug - Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - Klagebefugnis niedergelassener ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 BMV-Ä; § 103 Abs. 7 SGB V; § 116 SGB V
    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive Konkurrentenklage); Drittschützender Charakter des § 103 Abs. 7 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Ausschreibung als Voraussetzung für eine wirksame Vergabe von Belegarztbetten; Gleichstellung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive Konkurrentenklage); Drittschützender Charakter des § 103 Abs. 7 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Ausschreibung als Voraussetzung für eine wirksame Vergabe von Belegarztbetten; Gleichstellung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Anordnung der sofortigen Vollziehung in Verfahren der Sonderbedarfszulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V; Klagebefugnis niedergelassener Vertragsärzte bei fehlender Bewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    Niedergelassene Vertragsärzte aus dem Planungsbereich sind im Verfahren des § 103 Abs. 7 SGB V auch dann klagebefugt, wenn sie sich nicht auf die Ausschreibung der Belagarztstelle beworben haben (Fortführung der Rechtsprechung des BVerfG vom 17. August 2004, Az.: 1 BvR 378/00 und des BSG, Urteile vom 17. Oktober 2007, Az. B 6 KA 42/06 R und vom 07. Februar 2007, Az.: B 6 KA 8/06 R).

    Die Klagebefugnis der Beigeladenen zu 3. und zu 10. ergibt sich aus der Möglichkeit, dass ihre Rechte als Vertragsärzte im Fall einer rechtswidrigen Zulassung des Ast verletzt sein könnten (BSG, Urteil vom 07. Februar 2007, Az.: B 6 KA 8/06 R, SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

    Nachdem das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 17. August 2004 (Az.: 1 BvR 378/00, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) die Klagebefugnis eines Konkurrenten im Rahmen einer defensiven Konkurrentenklage bejaht hat, hat das BSG in seiner folgenden Rechtsprechung zu defensiven Konkurrentenklagen im Rahmen von Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V die Rechtsprechung des BVerfG übernommen und dazu ausgeführt, das BVerfG habe den Drittschutz angenommen, wenn der Status des anfechtenden Vertragsarztes Vorrang vor demjenigen des durch den Verwaltungsakt begünstigten Arztes habe und der Anfechtende im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen wie der Begünstigte anbiete (Urteil vom 17. Oktober 2007, Az.: B 6 KA 42/06 R, SozR 4-2500 § 116 Nr. 4; Urteil vom 07. Februar 2007, Az.: B 6 KA 8/06 R, SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 07. Februar 2007 (a.a.O., Rdnr. 24) den Ermächtigungen andere Statusgewährungen, die den Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung eröffnen, wegen der Grundrechtsrelevanz im Sinne der Stufentheorie des BVerfG gleichgestellt.

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    Er begründete seinen Beschluss damit, dass er die in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG), vom 14. März 2001 (Az: B 6 KA 34/00 R, B 6 KA 35/00 R und B 6 KA 37/00 R) genannten Anforderungen für die Zulassung des Ast geprüft habe.

    Das BSG habe hinsichtlich einer Sonderbedarfszulassung gemäß § 103 Abs. 7 SGB V in einem überversorgten Planungsbereich eine generelle Anfechtungsbefugnis niedergelassener Ärzte verneint und sie nur denjenigen Ärzte eingeräumt, die sich auf die Ausschreibung hin beworben oder sonst unmissverständlich gegenüber dem Krankenhausträger ihr Interesse an der belegärztlichen Tätigkeit kundgetan hätten (Urteil vom 14. März 2001, Az: B 6 KA 34/00 R).

    Das BSG hat allerdings in seinem Urteil vom 14. März 2001 (Az.: B 6 KA 34/00 R, SozR 3-2500 § 103 Nr. 6) eine derart weitgehende Klagebefugnis verneint und dazu ausgeführt, dass zur Anfechtung nur diejenigen Ärzte befugt seien, die sich auf die Ausschreibung der belegärztlichen Tätigkeit hin beworben hätten.

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. März 2001, Az.: B 6 KA 34/00 R, SozR 3-2500 § 103 Nr. 6) haben die Zulassungsgremien zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

  • LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung einer Belegarztstelle - keine Angabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    Das Hessische LSG habe im Beschluss vom 02. März 2007 (Az: L 4 KA 5/07 ER) ausgeführt, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten (hier: acht bis zehn Belegbetten) sei kein Anlass für eine Vermutung gegeben, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.

    Wenn derartige Angaben gemacht werden, müssen sie aber richtig sein, weil sich ansonsten die angesprochenen Ärzte - insbesondere die im Planungsbereich niedergelassenen - keine zutreffende Vorstellung vom Umfang der angebotenen Tätigkeit machen können (Hessisches LSG, Urteil vom 02.März 2007, Az.: L 4 KA 5/07 ER - juris -).

    Das Hessische LSG hat sich in seinem Beschluss vom 02. März 2007 (Az: L 4 KA 5/07 ER - juris -) dahingehend geäußert, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten bestehe kein Anlass für eine Vermutung, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.

  • LSG Bayern, 10.10.2007 - L 12 KA 622/04

    Anspruch eines Facharztes für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde auf eine Sonderzulassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    In diesem Fall sei eine Zulassung auf Grundlage des § 103 Abs. 7 SGB V nicht gerechtfertigt (vgl. dazu: Urteil des Bayerischen LSG vom 10. Dezember 2007, Az: L 12 KA 622/04).

    Das Bayerische LSG lässt dagegen schon drei Betten - im Fachgebiet der HNO-Heilkunde - nicht ausreichen (Urteil vom 10. Oktober 2007, Az.: L 12 KA 622/04 - juris -).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    Niedergelassene Vertragsärzte aus dem Planungsbereich sind im Verfahren des § 103 Abs. 7 SGB V auch dann klagebefugt, wenn sie sich nicht auf die Ausschreibung der Belagarztstelle beworben haben (Fortführung der Rechtsprechung des BVerfG vom 17. August 2004, Az.: 1 BvR 378/00 und des BSG, Urteile vom 17. Oktober 2007, Az. B 6 KA 42/06 R und vom 07. Februar 2007, Az.: B 6 KA 8/06 R).

    Nachdem das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 17. August 2004 (Az.: 1 BvR 378/00, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) die Klagebefugnis eines Konkurrenten im Rahmen einer defensiven Konkurrentenklage bejaht hat, hat das BSG in seiner folgenden Rechtsprechung zu defensiven Konkurrentenklagen im Rahmen von Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V die Rechtsprechung des BVerfG übernommen und dazu ausgeführt, das BVerfG habe den Drittschutz angenommen, wenn der Status des anfechtenden Vertragsarztes Vorrang vor demjenigen des durch den Verwaltungsakt begünstigten Arztes habe und der Anfechtende im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen wie der Begünstigte anbiete (Urteil vom 17. Oktober 2007, Az.: B 6 KA 42/06 R, SozR 4-2500 § 116 Nr. 4; Urteil vom 07. Februar 2007, Az.: B 6 KA 8/06 R, SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    Niedergelassene Vertragsärzte aus dem Planungsbereich sind im Verfahren des § 103 Abs. 7 SGB V auch dann klagebefugt, wenn sie sich nicht auf die Ausschreibung der Belagarztstelle beworben haben (Fortführung der Rechtsprechung des BVerfG vom 17. August 2004, Az.: 1 BvR 378/00 und des BSG, Urteile vom 17. Oktober 2007, Az. B 6 KA 42/06 R und vom 07. Februar 2007, Az.: B 6 KA 8/06 R).

    Nachdem das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 17. August 2004 (Az.: 1 BvR 378/00, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) die Klagebefugnis eines Konkurrenten im Rahmen einer defensiven Konkurrentenklage bejaht hat, hat das BSG in seiner folgenden Rechtsprechung zu defensiven Konkurrentenklagen im Rahmen von Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V die Rechtsprechung des BVerfG übernommen und dazu ausgeführt, das BVerfG habe den Drittschutz angenommen, wenn der Status des anfechtenden Vertragsarztes Vorrang vor demjenigen des durch den Verwaltungsakt begünstigten Arztes habe und der Anfechtende im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen wie der Begünstigte anbiete (Urteil vom 17. Oktober 2007, Az.: B 6 KA 42/06 R, SozR 4-2500 § 116 Nr. 4; Urteil vom 07. Februar 2007, Az.: B 6 KA 8/06 R, SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    In diesem Fall ist die Sach- und Rechtslage nicht summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 88, 76, 81; Beschluss vom 17. August 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 89, 113, 117).

    In derartigen Fällen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 88, 76, 81; Beschluss vom 17. August 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 89, 113, 117), die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.

  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    In diesem Fall ist die Sach- und Rechtslage nicht summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 88, 76, 81; Beschluss vom 17. August 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 89, 113, 117).

    In derartigen Fällen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 88, 76, 81; Beschluss vom 17. August 1993, Az.: 1 BvR 1474/92, BVerfGE 89, 113, 117), die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    Das LSG Nordrhein-Westfalen habe in seiner Entscheidung vom 14. November 2007 (Az: L 10 KA 5/07) ausgeführt, dass es in Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 04. April 2001, Az.: L 4 KA 38/00) die Festlegung auf eine Mindestbettenunterzahlgrenze für nicht angebracht halte.

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat sich in seinem Urteil vom 14. November 2007 (Az: L 10 KA 5/07 - juris -, nicht rechtskräftig, Revision wurde vom BSG zugelassen, Az.: B 6 KA 27/08 R) grundsätzlich der Argumentation des LSG Schleswig-Holstein angeschlossen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.04.2001 - L 4 KA 38/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
    Das LSG Nordrhein-Westfalen habe in seiner Entscheidung vom 14. November 2007 (Az: L 10 KA 5/07) ausgeführt, dass es in Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 04. April 2001, Az.: L 4 KA 38/00) die Festlegung auf eine Mindestbettenunterzahlgrenze für nicht angebracht halte.

    Soweit das LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 04. April 2001 (Az: L 4 KA 38/00 - juris -) ausgeführt hat, eine zahlenmäßige Begrenzung sei weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu entnehmen, allerdings müsse mindestens ein Belegbett vorhanden sein, dürfte dies mit der o.a. BSG-Rechtsprechung nicht ohne weiteres in Übereinstimmung stehen.

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit;

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95

    Anspruch eines niedergelassenen Arztes für Chirurgie auf Erstattung der auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 3 KA 117/06
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 35/00 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 37/00 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Dass gleiche gilt, wenn der Krankenhausträger im Belegarztvertrag von den Vertragspartnern weitgehende Zusatzleistungen - wie etwa eine Teilnahme am Hintergrunddienst für reguläre (nicht die eigene Belegabteilung betreffende) stationäre Patienten - ausbedungen hat, die dem Aufgabenfeld des Krankenhauses zuzurechnen sind und von dem abweichen, was typischerweise dem belegärztlichen Tätigkeitsbereich entspricht (vgl hierzu etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.2. 2009 - L 3 KA 98/08 ER - juris).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit;

    Dass gleiche gilt, wenn der Krankenhausträger sich im Belegarztvertrag von den Vertragspartnern weitgehende Zusatzleistungen - wie etwa eine Teilnahme am Hintergrunddienst für stationäre Patienten - ausbedungen hat, die dem Aufgabenfeld des Krankenhauses zuzurechnen sind und von dem abweichen, was typischerweise dem belegärztlichen Tätigkeitsbereich entspricht (vgl hierzu etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.2. 2009 - L 3 KA 98/08 ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 31/12

    Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit

    Zur Missbrauchskontrolle bei der Erteilung einer Sonderbedarfszulassung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Belegarzt (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 ER - GesR 2009, 542).

    Die vom Beigeladenen zu 7. daraufhin gerichtlich beantragte Anordnung der sofortigen Vollziehung seiner Zulassung ist vom SG Hannover und vom erkennenden Senat (Beschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 ER) abgelehnt worden.

    Insoweit hatte der Senat in seiner Eilentscheidung vom 18. Februar 2009 ( L 3 KA 98/08 ER - juris ) allerdings die Auffassung vertreten, die Versorgung von lediglich drei Belegbetten, noch dazu gemeinsam mit einem weiteren Belegarzt, hätte gegenüber der Tätigkeit als HNO-Arzt in niedergelassener Praxis nur untergeordnete Bedeutung.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15

    Anforderungen an die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Verlegung eines

    In jedem Fall aber ist die Anordnung einer sofortigen Vollziehung nur gerechtfertigt, wenn nach einer umfassenden Abwägung aller Belange das Vollziehungsinteresse überwiegt (stRspr des Senats; vgl hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 - juris mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 7 AS 617/14

    Zusicherung der Berücksichtigung der Aufwendungen für eine neue Unterkunft

    Kann in einem solchen Fall die Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes faktisch die Bedeutung einer endgültigen Entscheidung haben, entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.02.2009 - L 3 KA 98/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2021 - L 3 KA 19/19

    Ablauf der Bindung der Zulassung als Vertragsarzt an eine belegärztliche

    Diesen Antrag lehnte das SG ab; die dagegen vom Kläger und dem Träger des Städtischen Klinikums P. eingelegten Beschwerden wies der Senat zurück (Beschluss vom 18. Februar 2009 im Verfahren L 3 KA 98/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 3 KA 39/11
    Die Vollziehungsanordnung ist gerechtfertigt, wenn eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange zum Ergebnis kommt, dass das Vollziehungsinteresse überwiegt (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 ER - juris mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 3 KA 112/16
    Wenn die Erfolgsaussichten gegenwärtig nicht abgeschätzt werden können, ist anhand aller sonstiger relevanter Gesichtspunkte zu untersuchen, ob ein besonderes, die Interessen des Klägers überwiegendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug vorliegt, oder - falls dies nicht bejaht werden kann - ob die Interessen des durch die angefochtene Verwaltungsentscheidung Begünstigten höher zu veranschlagen sind als die des Klägers (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 ER - juris, mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 16 KR 611/16
    Dabei ist dann der Anordnungsanspruch besonders eingehend zu prüfen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 ER Rdnr 44).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2012 - L 3 KA 86/11
    In einem Parallelverfahren (Beschluss vom 18. Februar 2009 - L 3 KA 98/08 ER) hat der Senat dies angenommen mit der Begründung, dass § 103 Abs. 7 SGB V drittschützenden Charakter gegenüber den im gesperrten Planungsbereich niedergelassen Vertragsärzten der gleichen Fachgruppe hat, auch wenn diese sich nicht auf die Ausschreibung der Belegarzttätigkeit beworben haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 3 KA 125/11
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